Beratung
Bei Fragen für Sie da
Wir bieten Ihnen Unterstützung in allen Lebenslagen. Möchten Sie erfahren, wie Sie sich im Krankheitsfall ausgewogen ernähren können? Haben Sie sozialrechtliche Fragen, suchen Sie die Beratung bei unserem palliativmedizinischen Konsiliardienst oder möchten Sie sich rund um die Themen Patientenverfügung und Organspende informieren? Dann bieten wir Ihnen an dieser Stelle die Informationen. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Das Ernährungsteam des St. Johannes Hospitals möchte Sie dabei unterstützen, sich im Krankheitsfall und im Alltag ausgewogen zu ernähren. Wir zeigen Ihnen, dass gesundes Essen lecker ist und wie Sie es sich richtig gut schmecken lassen können.
Die Ernährung hat einen sehr großen Einfluss auf die Lebensqualität und die Fähigkeit des Körpers, gegen Erkrankungen anzukämpfen. Bei einigen Krankheiten wie Diabetes, Leber- und Nierenschäden oder Bluthochdruck spielt die Ernährung eine besondere Rolle. Auch nach bestimmten Operationen und Therapien wie Chemo- oder Strahlenbehandlungen gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten.
Alle wichtigen Tipps zur Ernährung bei Krebs haben wir Ihnen zusätzlich in einer Broschüre zusammengestellt.
Wir beraten Sie zu:
• der richtigen Lebensmittelauswahl, zum Beispiel bei Unverträglichkeiten, Allergien oder Abneigungen,
• der geeigneten Zubereitung von Speisen, zum Beispiel bei einer Dialysebehandlung oder Gewichtsproblemen,
• diätischen Nahrungsergänzungen, zum Beispiel bei kräftezehrenden Erkrankungen oder Mangelernährung.
Unsere Mitarbeiter orientieren sich an den neuesten medizinischen Erkenntnissen und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Zusätzlich stimmen sie sich mit Ihren Ärzten und Pflegekräften ab.
Bei Interesse an einer Diät- oder Ernährungsberatung können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Auf Wunsch beraten wir Sie auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen.
Weitere Informationen über unser Ernährungsteam erhalten Sie in unserem Flyer.
Kontakt
Leitung Ulrich Sommer (Leiter Zentral-Apotheke)
Fachliche Leitung Maria-Theresia Niehues
Tel: 0231-1843-31740
Fax: 0231-1843-31749
maria.niehues@joho-dortmund.de
Vertretung Annika Kubb
Tel: 0231-1843-31740
Fax: 0231-1843-31749
annika.kubb@joho-dortmund.de
Diätassistentinnen
Linda Lanfermann
Tel: 0231-1843-31740
Fax: 0231-1843-31749
linda.lanfermann@joho-dortmund.de
Petra Peitz
Tel: 0231-1843-31740
Fax: 0231-1843-31749
petra.peitz@joho-dortmund.de
Sozialdienst
Unsere Mitarbeiter des Sozialdienstes im St.-Johannes-Hospital unterstützen Sie in allen sozialrechtlichen Fragestellungen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt und leiten Reha-Maßnahmen (AHB) ein. Darüber hinaus beraten wir Sie zu Themen wie zum Beispiel:
• Schwerbehinderung,
• Rente,
• Fahrtkosten zur ambulanten oder stationären Behandlung,
• Haushaltshilfen oder
• Grundsicherung.
Wir planen mit Ihnen bei Bedarf auch die weitere Versorgung nach Ihrem Krankenhausaufenthalt und klären Ihre Ansprüche gegenüber der Pflege-, Kranken- oder Rentenversicherung.
Gerne laden wir Sie zu einem Gespräch ein. Nehmen Sie einfach während Ihrer stationären Behandlung persönlich Kontakt mit uns auf.
Falls außerhalb unserer Sprechzeiten ein Termin notwendig ist, können Sie uns telefonisch erreichen. Sollten wir im Haus unterwegs oder im Gespräch sein, hinterlassen Sie einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie dann zurück.
Sprechzeiten Sozialdienst:
Dienstag bis Donnerstag 9:30 - 10:30 Uhr
Andreas Hinzmann
Abteilungsleitung
Hauptgebäude, 4. Etage, Zimmer 400
Tel.: 1843-31890
Fax.: 1843-31899
andreas.hinzmann@joho-dortmund.de
Dirk Erb
Hauptgebäude, 4. Etage, Zimmer 401
Tel.: 1843-31892
Fax.: 1843-31897
dirk.erb@joho-dortmund.de
Christiane Pieper
Hauptgebäude, 4. Etage, Zimmer 402
Tel.: 1843-31891
Fax.: 1843-31896
christiane.pieper@joho-dortmund.de
Aileen Räder
Hauptgebäude, 4. Etage, Zimmer 403
Tel.: 1843-31893
Fax.: 1843-31898
aileen.raeder@joho-dortmund.de
Doris Potthoff
Hauptgebäude, 4. Etage, Zimmer 404
Tel.: 1843-31894
Fax.: 1843-31895
doris.potthoff@joho-dortmund.de
Hannah Bombosch
Hauptgebäude, 4. Etage, Zimmer 404
Tel.: 1843-731888
Fax.: 1843-31889
hannah.bombosch@joho-dortmund.de
Der palliativmedizinische Konsiliardienst bietet ein Beratungsangebot für Patienten mit weit fortgeschrittener unheilbarer Erkrankung und für deren Angehörige. Bei belastenden Symptomen wie Schmerzen und Übelkeit begleiten wir Patienten auf allen Stationen des Krankenhauses. Der palliativmedizinische Konsiliardienst berät außerdem in sozial-rechtlicher Hinsicht, unterstützt bei der Entlassung und stellt einen Kontakt zum Palliativ- und Hospiznetz Dortmund her.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Brückenteam der Palliativstation ist unter der Rufnummer (0231) 18 43 - 38 345 zu den Sprechzeiten montags bis freitags 8 bis 15 Uhr möglich.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legt ein Patient vorsorglich und verbindlich fest, wie er in einer Situation, in der er selbst nicht mehr entscheiden kann, behandelt werden möchte. Dabei geht es etwa um Fragen zur Reanimation, künstlichen Beatmung und Ernährung – und das über einen nicht absehbaren Zeitraum. In der Verfügung benennt der Patient in der Regel eine Person, die seinen Willen kennt und die für die Ärzte als Ansprechpartner dient.
Falls Sie eine Patientenverfügung ausgefüllt haben, besprechen sie diese mit Ihrem behandelnden Arzt. Unsere Seelsorger und unsere Sozialarbeiter beraten Sie ebenfalls gerne zur Patientenverfügung.
Empfehlenswerte Patientenverfügungen:
- Christliche Patientenverfügung
Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
- Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Broschüre des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Weitere Infos zur Christlichen Patientenverfügung finden Sie auf der Interneteite der Caritas http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht.
Organspende am St.-Johannes-Hospital
Die Organspende ist ein seltenes Ereignis. Gleichzeitig ist sie für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit, um zu überleben. Etwa 10.000 Patienten in Deutschland stehen auf der Warteliste für ein neues Organ. 2018 gab es aber nur 955 Organspender in Deutschland.
Gerade deshalb sind gute Informationen für alle und eine sorgfältige Vorbereitung wichtig.
Auch um Ansprechpartner für Mitarbeitende und Angehörige zu sein und die Abläufe im Krankenhaus zu optimieren, steht der Transplantationsbeauftragte zur Verfügung.
Allgemeine Information:
Das St. Johannes-Hospital Dortmund ist kein Transplantationszentrum: Organe werden hier im Krankenhaus nicht übertragen. Es können jedoch - nach Vorliegen der Voraussetzungen -bei hirntoten Spendern Organe entnommen werden (= „Organspende“), die dann in einem anderen Zentrum transplantiert werden.
Transplantationsbeauftragter
Herr Thomas Wirriger ist Oberarzt in der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin und steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Gleichzeitig bildet er Pflegekräfte und ärztliches Personal fort und ist für die chirurgischen Kliniken der Ansprechpartner für die Koordinierungsstelle der „Deutschen Gesellschaft für Organtransplantation“ (DSO).
Herr Wirriger hat außerdem den Studiengang für „Angewandte Ethik“ an der Universität Münster abgeschlossen und ist seit Jahren Mitglied im Ethik-Komitee der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH.
Kontakt:
Telefon: 0231-1843-735818
Email:thomas.wirriger@joho-dortmund.de
Hier erhalten Sie gerne weitere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen.
Was sollten Sie wissen?
Für eine Organspende bestehen nur zwei Voraussetzungen:
• Es muss ein endgültiger und unumkehrbarer Ausfall der Hirnfunktion festgestellt sein.
• Eine Zustimmung zur Spende muss vorliegen.
Dies kann schriftlich geschehen (Organspendeausweis) oder durch die Angehörigen.
Wie läuft eine Organspende ab?
Im Transplantationsgesetz sind alle medizinischen und rechtlichen Fragen genau geregelt.
a) Medizinische Voraussetzungen
Voraussetzung für eine mögliche Spende ist eine schwere Hirnschädigung, entweder durch einen direkten Schaden (Blutung, Unfall) oder als Folge z.B. einer Wiederbelebung bei Herzstillstand. Es muss nachgewiesen sein, dass nicht andere Ursachen eine Rolle spielen (Vergiftung) und dass der Schaden das gesamte Gehirn betrifft (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm) und damit endgültig ist. Das heißt, dass der Patient nicht wieder wach wird und sich auf keinen Fall wieder erholt. Diese Patienten sind immer auf ein Beatmungsgerät angewiesen und liegen auf der Intensivstation.
Es gelten strenge Regeln und genaue Abläufe, wie der Hirntod festgestellt werden muss. Zwei Ärzte tun dies unabhängig voneinander, sie müssen erfahren sein auf dem Gebiet und dürfen auch nichts mit der späteren Organentnahme zu tun haben.
Die Vorschriften finden Sie in den „Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirnfunktionsausfalls“.
b) Rechtliche Voraussetzungen
Erst wenn aus medizinischer Sicht eine Organspende in Frage kommt, dann wird ein Informationsgespräch mit den Angehörigen geführt.
Wenn ein Organspendeausweis vorliegt, dann ist die Entscheidung darin („Ja/Nein“) für alle bindend. Dies ist auch eine Entlastung für die Familie in der Trauersituation.
Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, dann müssen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden: entweder kennen sie seinen Willen aus früheren Gesprächen oder sie müssen sich überlegen, wie ihr Angehöriger entschieden hätte („mutmaßlicher Wille“). Dabei wird jede Entscheidung akzeptiert. Wir können das Gespräch gemeinsam führen und Sie unterstützen.
Bei einer Ablehnung wird die Therapie beendet und alle unterstützenden Geräte, Medikamente abgestellt, denn der Tod ist bereits eingetreten. Bei einer Zustimmung wird die Therapie noch für kurze Zeit fortgeführt und die DSO („Deutsche Stiftung Organtransplantation“) mit der Koordination der Entnahme der Organe beauftragt. Es werden noch einige Laboruntersuchungen durchgeführt, um die Verträglichkeit einer Übertragung zu prüfen. Erst im Operationssaal wird endgültig entschieden, welche Organe tatsächlich geeignet sind. Nach der Operation kann sich die Familie nochmals verabschieden und wird der Verstorbene den Angehörigen zur Bestattung freigegeben.
Wo können Sie sich informieren?
Informationen erhalten Sie online oder telefonisch bei der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Telefon: 0800 90 40 400,
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).
Sie können auch per E-Mail Informationen anfordern: infotelefon@organspende.de
Weitere Fragen?
> Wie ist denn in Deutschland die gesetzliche Regelung?
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Organe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Zur Unterstützung werden allen Versicherten regelmäßig Informationen ihrer Krankenversicherung zugeschickt. Liegt keine schriftliche Entscheidung vor, dann werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. (Quelle: BZgA)
> Werde ich noch ausreichend behandelt, wenn ich Organspender bin?
Das Ziel jeder Behandlung auf der Intensivstation ist vor allem Lebensrettung mit allen Möglichkeiten der modernen Medizin. Erst wenn im weiteren Verlauf deutlich wird, dass ein Gehirn seine komplette Funktion zu verlieren droht (Hirntod), dann werden Fachleute entsprechende neurologische Untersuchungen durchführen. Bis dies feststeht, gilt der ganze Einsatz dem Überleben des Patienten.
> Bin ich nicht schon zu alt für eine Spende?
Nein, eine Altersgrenze gibt es nicht. Von älteren Patienten, auch über 80 Lebensjahren, werden Organe auch an ältere Empfänger übertragen und nicht an Jugendliche. Eine Spende von Gewebe (Augenhornhäute, Gehörknöchelchen) ist in jedem Lebensalter möglich.
> Ist mein Angehöriger beim Hirntod wirklich tot, kann er wieder aufwachen?
Aus einem Koma können einige Patienten wieder aufwachen. Der Hirntod ist aber etwas ganz anderes als ein Koma. Der Hirntod ist ein endgültiger und nicht heilbarer Funktionsausfall des gesamten Gehirns, d.h. Denken und Fühlen sind erloschen. Das Herz schlägt noch, die Atmung wird durch ein Beatmungsgerät gesteuert, die Haut ist sogar noch warm, aber der Hirntod ist schon endgültig. Ein Aufwachen ist unmöglich.
> Bei welchen Krankheiten ist eine Organspende nicht mehr möglich?
Nur bei einer aktiven und nicht behandelten Krebserkrankung, bei HIV-Erkrankung und nicht behandelten schweren Infektionen oder Tuberkulose ist die Organspende ausgeschlossen. Bei anderen Erkrankungen wird jeweils individuell entschieden.
> Ich bin noch nicht volljährig, kann ich trotzdem Organspender werden?
Ab dem 16. Lebensjahr kann man auf dem Organspendeausweis einer Spende zustimmen; ein Widerspruch ist sogar schon ab dem 14. Lebensjahr möglich.
> Meine Ehefrau benötigt dringend eine Niere: kann ich ihr die hier spenden?
Auch die sogenannte Lebendspende ist gesetzlich genau geregelt und nur unter Verwandten oder Personen in besonderer persönlicher Verbundenheit möglich. Eine unabhängige Kommission muss vorher prüfen, ob dies freiwillig und unabhängig entschieden wurde. Dies wird nur durchgeführt in Kliniken, in denen Organe auch übertragen werden, also nicht im St. Johannes-Hospital.
> Hat das Krankenhaus Einfluss auf die Vergabe der Organe?
Da es großen Bedarf gibt an Spenderorganen, ist die Vergabe entsprechend der Warteliste genau geregelt. Nur die Organisation „Eurotransplant“ mit Sitz in Leiden (Niederlande) entscheidet je nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht, wohin ein Organ vergeben wird. Dort sind 8 europäische Länder zusammengeschlossen, so dass ein Organ eventuell auch in Belgien oder Kroatien transplantiert werden kann.
> Verdient das Krankenhaus an meiner Organspende?
Das Krankenhaus bekommt eine finanzielle Entschädigung für den Aufwand der Behandlung auf der Intensivstation und die Laboruntersuchungen, aber sonst keine „Prämien“. Auch Organhandel ist streng verboten und wird genau kontrolliert.
> Welche Kosten kommen auf die Familie zu?
Gar keine, auch der Krankenversicherung des Verstorbenen wird dies nicht berechnet.
> In meiner Patientenverfügung wünsche ich mir keine lebensverlängernden Maßnahmen: kann ich trotzdem Organspender sein?
Das ist in manchen Patientenverfügungen ein Problem, weil oft nicht an eine Organspende gedacht wird. Bitte überlegen Sie vorher, ob Sie einer Organspende zustimmen möchten. In dem Fall, um den es geht, ist das Gehirn so stark geschädigt, dass die Phase auf der Intensivstation gar nicht mehr wahrgenommen wird.
Das Justizministerium schlägt einen Satz vor, der in die Verfügung aufgenommen werden kann: „Komme ich nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht und müssen dazu ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“ Meist geht es dabei nur um 1-2 Tage bis zum Abschluß der Untersuchungen.
> Kann ich mich von meinem Angehörigen nach einer Organspende noch würdig verabschieden?
Wie bei einer normalen Operation werden alle Wunden verschlossen und vernäht. Auch alle Katheter und Kanülen sind dann entfernt. Es besteht die Möglichkeit, sich ohne Zeitdruck im Verabschiedungsraum der Intensivstation von Ihrem Angehörigen zu verabschieden. Auch der Beistand durch einen Seelsorger ist möglich.
Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation übernimmt die Koordination der Aufgaben zwischen den Krankenhäusern der Organspender und Organempfänger. Gleichzeitig betreut sie Betroffene und Angehörige von Organspendern und stellt Informationen für Interessierte bereit. Ebenso überwacht die DSO Schritt für Schritt den Ablauf der Organspenden und Transplantationen und übernimmt die Qualitätssicherung und statistische Auswertung.
Als gemeinnützige Stiftung fördert sie natürlich die Organspende, ist aber nicht zuständig für die Vermittlung der Organe. Welche Organe wo benötigt werden und wohin sie vermittelt werden, entscheidet die Organisation „Eurotransplant“ in Leiden (Niederlande), an der acht europäische Länder beteiligt sind. In Zusammenarbeit mit den Organspende-Organisationen und Transplantationszentren wird mittels einer Datenbank und Überprüfung von Verträglichkeit und Dringlichkeit bestimmt, wohin ein Organ innerhalb weniger Stunden vergeben wird.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit setzt sich für eine sichere Grundversorgung ein. Patienteninformationen und Broschüren erhalten Sie hier.
Ein naher Angehöriger wird pflegebedürftig? Aufgrund eines Krankenhausaufenthalts ändert sich die Pflegesituation? Sie sind unsicher, ob sie die Pflege zu Hause leisten können?
Im Projekt „Familiale Pflege“ gibt es Ansprechpartner für diese Fragen.
Unsere Pflegetrainerin unterstützt Sie im Übergang von der stationären Versorgung in die Versorgung zu Hause.
Weitere Informationen finden Sie hier.